Höhe der Steuer auf Mieteinnahmen

Um die Steuer auf Mieteinnahmen definieren zu können, ist es erforderlich, sich einen Überblick über die Gesamteinkünfte des Vermieters zu verschaffen. Es werden die Gesamteinkünfte, aber auch –ausgaben betrachtet, hierzu gehören: Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Arbeit, Bezug von Renten oder Kindergeld und Einkünfte aus anderen Quellen. Werden die Mieteinnahmen betrachtet, sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen: 1) Mieteinnahmen: Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten (Heizung, Strom usw.) 2) Werbungskosten: Kosten für Heizung, Müllabfuhr, Reparaturen, Versicherung usw., aber auch für Kreditzinsen, sofern die Immobilie noch finanziert wird

In Summe können die tatsächlichen Mieteinnahmen positiv sein, das heißt einen tatsächlichen Gewinn bringen, der zu versteuern ist. Sie können jedoch auch negativ sein, zum Beispiel, wenn die Kosten für Kredit und Reparaturen die Einnahmen übersteigen. In diesem Fall wirkt sich das in der Einkommenserklärung sogar steuermindernd aus. Um zu ermitteln, wie hoch die Mieteinnahmen zu versteuern sind, ist der persönliche Steuersatz zu veranschlagen, der sich unter Ermittlung der Gesamteinkünfte nach § 2 EStG ergibt. Mieteinnahmen sind dabei als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu deklarieren.

Bild: Mattheck Moers, CC

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