Treppen

Wann wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Treppenlift (flickr.com von user Treppenlifte)Um zu erreichen, dass die Krankenkasse in Leistung geht, muss die Vorrichtung ein Bestandteil des Hilfsmittelkataloges sein. Der Treppenlift ist allerdings hier nicht aufgenommen worden.
Das Bundessozialgericht entschied am 6. August 1998, dass Treppenlifte von der Krankenkasse nicht erstattet werden müssen. (Urteil: B 3 KR 14/97 R)
Als Begründung hieß es, dass ein T-Lift im Haus an einer Treppe fest verbaut wird und somit nicht, wie beispielsweise Hör- und Sehgeräte, durch den Beschädigten an andere Orte mitgenommen werden können.

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