Die Frist bei Kündigung wegen Eigenbedarf
Dass ein Mieter plötzlich die Kündigung des Mietverhältnisses im Briefkasten findet, ist in Deutschland gar nicht mal so selten. Wobei die Gründe recht unterschiedlich sein können, warum ein Vermieter seinen Mieter kündigt. Neben hohen Mietrückständen handelt es sich dabei oftmals um eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Jedoch bedeutet dies nicht, dass der Mieter dann sofort ausziehen muss. Schließlich tritt auch in diesem Fall eine entsprechende Kündigungsfrist in Kraft.
Die Dauer der Kündigungsfrist hängt dabei von der Länge des Mietverhältnisses ab. Wobei der Mieter in der Regel von drei Monaten ausgehen kann. Sollte das Mietverhältnis jedoch länger als fünf bis acht Jahre bestanden haben, verlängert sich diese normale Kündigungsfrist. Somit hätte der Mieter nun ganze sechs Monate Zeit hat, sich eine neue Wohnung zu suchen. Während nach einem Mietverhältnis von 8 Jahren, der Vermieter sogar 9 Monate warten muss, bis der Mieter aufgrund der Kündigung wegen Eigenbedarfs die gemietete Wohnung verlässt.
Doch neben der Kündigungsfrist muss der Vermieter noch etwas anderes bedenken. Schließlich benötigt er für seine Kündigung wegen Eigenbedarf einen sehr guten Grund. Wobei es in diesem Fall keine Rolle spielt, ob die Wohnung vom Vermieter selbst oder einem Familienangehörigen genutzt werden möchte. Schließlich reicht die Begründung der Vermieter möchte gerne wieder in seine Wohnung nicht aus, um diese Form der Kündigung zu rechtfertig. Somit muss schon ein recht guter Grund vorliegen, wie ein beruflich bedingter Wohnungswechsel.
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