Fundament für einen Anbau zu einem bestehenden Haus

Der Anbau an ein Haus, wenn es später ein Teil der Wohnfläche ist und kein anderweitiger Nutzungsraum wie zum Beispiel eine Vorratskammer, unterliegt der baubehördlichen Genehmigung. Ist diese eingeholt und alle Vorgaben erfüllt, kann die Fundamentlegung beginnen. Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Fundamentanschluss an das bestehende Gebäude fachgerecht ausgeführt wird. Ein unsachgemäß ausgeführtes Fundament kann verheerende Folgen haben.


Die Fundamentplatte sollte über Armierungseisen mit dem ursprünglichen Fundament fest verbunden werden. Dazu müssen unter umständen die Armierungseisen im bestehenden Gebäude gut verankert werden. Der Untergrund für das neue Fundament muss so gut wie möglich verdichtet werden. Sollte später der Anbau einseitig absinken, kann das Risse und offene Fugen für das gesamte Haus bedeuten. Darum besser einmal mehr mit Rüttelplatte und Stampfer über den Boden gehen.

Auch für das Fundament eines Anbaus gelten die Bauverordnungen bezüglich des Wärmeschutzes. Entsprechend sollte auch hier eine Isolierung und eine Feuchtigkeitssperre verbaut werden. Die Tiefe des Fundamentes ist abhängig vom späteren Überbau. Für einen Wintergarten muss das Fundament nicht so tief ausgehoben werden wie für einen komplett vermauerten Anbau. Hier muss die Basis ein viel höheres Gewicht tragen.

Befindet sich das Grundstück für den Anbau in einem ansteigenden Bereich des Grundstückes kann auch die Verlegung einer Drainage sinnvoll sein, wenn zu befürchten ist, dass bei entsprechender Witterung viel Wasser den Berg hinunter kommt und gegen den Anbau drückt.

Zumindest sollte vor dem Fundamentbeton eine Grobkiessicht ausgelegt werden. Dies verhindert stehendes Wasser unter dem späteren Anbau. Wenn diese Punkte bei der Fundamentlegung berücksichtigt werden, kann auch ein massiver Anbau lange Zeit große Freude bereiten.

Bildquelle: CC, DeFries

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