Immobilien selbst verwalten
Um Ärger bei der Vermietung einer Wohnung zu vermeiden, sollten ein paar wichtige Grundsätze beachtet werden. Die Wahl des Mieters spielt eine wichtige Rolle. Sinnvoll ist es, immer eine Schufa-Auskunft anzufordern. So lassen sich schon einige Schwierigkeiten vermeiden. Ein korrekter Mietvertrag hilft ebenfalls unnötige Konflikte zu umgehen. Zum Beispiel ist eine Übernahme der Nebenkosten durch den Mieter nicht gesetzlich vorgeschrieben, dies muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Bei der Nebenkostenabrechung kommt es häufig zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, daher sollte der genaue Abrechungsschlüssel im Vertrag aufgeführt sein.
Mieterhöhungen sind im Gesetz geregelt. Bei Zustimmung durch den Mieter kann die Miete jederzeit erhöht werden, andernfalls kann sie bis zu einer Obergrenze von 20 Prozent in 3 Jahren an die Vergleichsmiete vor Ort angepasst werden. Auch nach einer Sanierung der Immobilie darf die Miete erhöht werden.
Eine Kündigung der Wohnung ist recht problemlos möglich, wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Wenn der Mieter seine Miete in zwei Monaten nacheinander nicht zahlt, kann der Vermieter die Wohnung fristlos kündigen. Geht der Mieter danach der Aufforderung zur Räumung nicht nach, hilft nur noch der Gang vor Gericht.
Bild: Inmobiliaria-Nova, CC