Probleme bei der Erbpacht
Auch wenn sich ein Einstieg in ein Erbpachtverhältnis für viele Bauherren als einzige Möglichkeit, überhaupt zu bauen erweist, stellt die Erbpacht dennoch eine Last dar, deren Umfang man sich zu Beginn unbedingt vor Augen halten sollte. In manchen Fällen handelt es sich bei den Verträgen um solche, die bereits bestehen. Damit läuft ein Vertrag eventuell deutlich kürzere Zeit als 99 Jahre, der üblichen Dauer, und die Zeit rennt sozusagen.
Gerade wenn ein Bauherr plant, sein Haus irgend wann zu verkaufen, kann die verbleibende Dauer der Nutzung des Grundstücks sich als abschreckend erweisen. Hier sollte man also ein gewisses Limit veranschlagen, unter dem die Laufzeit nicht liegen sollte. Es ist auch in die Entscheidung mit einzubeziehen, wer genau den Erbbauvertrag anbietet, denn hier bestehen große Unterschiede, die sich auch auf das Handling einer Verlängerung der Frist auswirken. Kommunen oder kirchliche Organisationen erweisen sich eher als kulant bei der Vertragsverlängerung als private Grundstücksbesitzer.
Zu bedenken ist bei dieser Form des Grundstückswerbs aber grundsätzlich, dass die Pacht sozusagen lebenslang zu zahlen sein wird. Bei den Krediten für einen „echten“ Erwerb eines Grundstücks ist zu irgend einem Zeitpunkt alles abbezahlt, während die Erbpacht erhalten bleibt und als Posten weiterhin bedacht werden muss. Sie wird zwar in der Höhe dem Level der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst, ist aber in jedem Fall als Belastung einzuplanen. Dennoch stellt die Erbbaupacht eine sinnvolle bzw. oftmals überhaupt die einzige Alternative für den Grundstückserwerb in solchen Gemeinden dar, in denen Grundstücke extrem rar sind.