Vermieter darf Pavillon verbieten
Auf ihrer Terrasse dürfen Mieter nicht ohne jegliche Erlaubnis des Vermieters einen Pavillon einrichten. Hierfür ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich, da sonst das äußere Erscheinungsbild des Wohnhauses negativ ausfallen könnte und somit gegebenenfalls Konsequenzen für den Vermieter selbst haben könnte. Im Vergleich zu einem Sonnenschirm besteht bei einem Pavillon nicht die Möglichkeit, diesen einzuklappen. Aufgrund dessen kann der Vermieter laut der fachlichen Zeitschrift „Das Grundeigentum“, die dem Eigentümerverband Haus & Grund Berlin angehört, darauf bestehen, dass dieser wieder entfernt werden muss.
Dabei kann sich der Vermieter auf den Beschluss des Amtsgerichtes aus Spandau in Berlin berufen. In dem aktuellen Fall hatten Mieter des Wohnhauses in den Monaten von Mai bis September einen Pavillon eingerichtet, jedoch ohne die Erlaubnis des Vermieters. Dieser sah den Pavillon dennoch als Störung und bat die Mieter, diesen wieder abzubauen. Er begründete dies damit, dass sämtliche Umbauten nur durch seine Genehmigung gestattet werden.
Nun bekam der Vermieter durch das Amtsgericht Berlin-Spandau das Recht zugesprochen. Das Gericht argumentierte so, dass es nicht alltäglich sei, dass ein Pavillon auf der hauseigenen Terrasse aufgestellt werde. Dabei habe dies negative Auswirkung auf das äußere Erscheinungsbild des Wohnhauses. Deshalb muss das der Vermieter nicht akzeptieren, wobei es auch nicht relevant ist, ob der Pavillon an die Terrasse gebunden ist oder nicht.