Vorlage des Energiepasses – Mieter ein Recht darauf?

6153425722_1b4a7000d9Der folgende Text befasst sich mit dem Recht des Mieters einen gültigen Energiepass oder Energieausweis vorgelegt zu bekommen. Es stellt sich die Frage, ob man als Mieter ein Recht auf Vorlage des Energiepasses hat? Ja als Mieter hat man allgemein gesprochen ein Recht auf die Vorlage des Energiepasses bzw. Energieausweises. Der Hauseigentümer, sprich Vermieter des Hauses bzw. der Wohnung muss diesen vorlegen, wenn er beabsichtigt das Haus bzw. die Wohnung zu verkaufen bzw. zu vermieten.


Wenn es zu keinem Mieterwechsel kommt, dann muss der Energiepass bzw. Energieausweis auch nicht vorgelegt werden. Wenn Miet – oder Kaufinteressenten eine Kopie des Energieausweises verlangen, dann muss der Vermieter oder Verkäufer diesem Wunsch nicht nachkommen. Er muss nur Einsicht gewähren. Es stellt sich eine weitere Frage, ob auch „Alt-Mieter“ einen Anspruch darauf haben, Einsicht in den Energiepass bzw. Energieausweis zu verlangen. Nein, der Vermieter muss nur Mietinteressenten oder Kaufinteressenten vor Vermietung oder Verkauf Einsicht gewähren.

Während eines bestehenden Mietverhältnisses hat der Mieter keinen Anspruch auf die Vorlage des Energiepasses. Falls der Energiepass eine Empfehlung zu einer Sanierung des Gebäudes aussprechen sollte, dann muss der Vermieter bzw. Verkäufer diesem nicht nachkommen. Ein Energiepass dient nur als Anreiz etwaige Sanierungen und Modernisierungen zu unternehmen. In dem Fall, dass ein Vermieter oder potentieller Verkäufer keinen Energiepass vorlegen kann oder will, dann hat dieser aufgrund einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu rechnen.

Bild: onnola, CC

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